Vor kurzem hat der Bundestag ein Gesetz zur Kostenübernahme von Brillengläsern durch gesetzliche Krankenkassen verabschiedet. Hier informieren wir dich, was die Regelung genau besagt und ob du Anspruch auf diese Leistung hast.
Das Gesetz regelt die Erweiterung des Leistungsanspruches auf Kostenübernahme von Brillengläsern. Das bedeutet, dass Krankenkassen die Kosten für Korrektionsgläser in Höhe eines geregelten Festbetrages übernehmen, wenn der Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Anspruch auf eine Kostenübernahme haben alle gesetzlich versicherten Brillenträger mit Korrektionswerten ab ± 6,25 Dioptrien in der Sphäre bzw. bei einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) mit mehr als ± 4,25 Dioptrien im Zylinder.
Die Krankenkassen arbeiten derzeit gemeinschaftlich an einer Überarbeitung des Hilfsmittelkataloges. Die Höhe des Festbetrages, den die Krankenkassen übernehmen, ist noch nicht bekannt. Der Anspruch gilt pro Brillenglas – das bedeutet, die Kosten werden pro Glas erstattet.
Für die Kostenübernahme wird ein ärztliches Attest benötigt, das du beim Optiker im Original vorlegen musst. Der Optiker rechnet die Kosten dann bis zur Höhe des geregelten Festbetrages mit deiner Krankenkasse ab. Die Erstattung wird dir durch den Optiker auf deine Rechnung gutgeschrieben.
Wir bei Mister Spex prüfen derzeit, inwiefern wir dir die Kosten in Höhe des geregelten Festbetrages erstatten können und stehen bereits im engen Austausch mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, um dir schnellstmöglich eine Lösung anbieten zu können.
Das Gesetz zur Heilmittelversorgung (HHGV) ist am 12.04.2017 offiziell in Kraft getreten. Weitere Informationen dazu findest du auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.
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